BFSG und deine Website: Bist du betroffen?

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz BFSG). Seitdem kursieren zwei Reaktionen: totale Panik und totale Ahnungslosigkeit.
Beides ist nicht hilfreich.
Die ehrliche Antwort lautet: Viele kleine Unternehmen, Handwerker, Coaches und Therapeuten sind formal nicht direkt betroffen. Aber das bedeutet nicht, dass das Thema erledigt ist.
In diesem Artikel erkläre ich dir, was das BFSG bedeutet, ob deine Website betroffen ist – und warum du es trotzdem angehen solltest, auch wenn du formal unter die Ausnahme fällst.
Vorab: Ich bin kein Anwalt. Dieser Artikel gibt dir eine erste Orientierung. Für rechtssichere Einschätzung deiner konkreten Situation wende dich an einen Fachanwalt.
Was ist das BFSG – und woher kommt es?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist am 28. Juni 2025 in Deutschland in Kraft getreten. Es setzt die EU-Richtlinie “European Accessibility Act” von 2019 in deutsches Recht um.
Das Ziel: Produkte und digitale Dienstleistungen für die rund 13 Millionen Menschen zugänglich machen, die in Deutschland durch Behinderung oder Alter beeinträchtigt sind.
Neu daran ist: Bisher galt Barrierefreiheitspflicht vor allem für Behörden und öffentliche Stellen. Das BFSG weitet das auf private Unternehmen aus, erstmals auch auf kleine Anbieter.
Bin ich als kleines Unternehmen betroffen?
Das hängt von zwei Fragen ab. Und beide müssen beantwortet werden.
Frage 1: Was bietest du auf deiner Website an?
Das BFSG gilt nicht für alle Websites. Es gilt für bestimmte digitale Dienstleistungen und Produkte im Verbrauchergeschäft (B2C). Konkret betroffen sind:
- Online-Shops mit direktem Kauf- oder Vertragsabschluss
- Buchungssysteme mit Zahlungsfunktion
- Banking- und Finanzdienstleistungen online
- Telekommunikationsdienste
- E-Books und digitale Medien
Nicht direkt betroffen sind reine Informations-Websites – also Seiten mit Leistungen, Kontaktformular und Anfahrt, ohne Shop oder Buchungsfunktion mit Zahlungsabschluss. Nach aktueller Einordnung fallen diese in der Regel nicht unter das BFSG.
Das bedeutet: Ein Handwerker mit einer klassischen Visitenkarten-Website ist wahrscheinlich nicht direkt betroffen. Eine Therapeutin mit Online-Terminbuchung und integrierter Zahlung schon eher.
Frage 2: Bist du Kleinstunternehmen?
Selbst wenn du eine betroffene Dienstleistung anbietest, gibt es eine wichtige Ausnahme: die Kleinstunternehmer-Regelung.
Als Kleinstunternehmen giltst du, wenn beide Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
- Weniger als 10 Beschäftigte
- Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro
Wichtig: Das kleine Wörtchen “und” – beide Bedingungen müssen zusammen erfüllt sein. Wer 3 Mitarbeitende hat, aber 3 Millionen Euro Umsatz macht: nicht befreit. Wer 500.000 Euro Umsatz hat, aber 15 Mitarbeitende beschäftigt: auch nicht befreit.
Für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, ist Barrierefreiheit laut BFSG freiwillig. Das bestätigt die Bundesregierung offiziell.
Die Grauzone: Wer genauer hinschauen sollte
Auch wenn du heute unter die Ausnahme fällst, gibt es Situationen, in denen das Thema relevant wird:
- Du wächst und überschreitest die Schwellen – der Ausnahmestatus fällt dann weg
- Du strebst öffentliche Aufträge oder Förderungen an – dort sind Anforderungen oft strenger
- Du fügst eine Shop- oder Buchungsfunktion hinzu – damit ändert sich möglicherweise dein Status
Im Zweifel: lieber kurz prüfen als warten. Seit Sommer 2025 sind erste Abmahnwellen dokumentiert – auch wenn diese bislang vor allem größere Anbieter treffen.
Was bedeutet “barrierefrei” für eine Website konkret?
Der technische Maßstab des BFSG ist die WCAG 2.1 Level AA – die Web Content Accessibility Guidelines des W3C. Was das in der Praxis bedeutet, sieht man am besten an den häufigsten Fehlern, die ich bei Website-Audits finde:
- Fehlende Alt-Texte bei Bildern
- Schlechter Farbkontrast – Text auf zu hellem Hintergrund
- Falsche oder fehlende Überschriftenstruktur
- Links, die nicht als Links erkennbar sind
- Formulare ohne korrekte Labels
- Keine Tastaturbedienbarkeit
Das Gute daran: Das sind dieselben Punkte, die auch SEO verbessern. Wer eine barrierefreie Website baut, baut gleichzeitig eine besser rankende Website.
👉 Wie du deine Website auf diese Punkte prüfst – mit kostenlosen Tools: WordPress auf Barrierefreiheit prüfen: So startest du
Meine klare Meinung: Die Frage ist nicht “Muss ich?” sondern “Will ich?”
Hier ist meine ehrliche Einschätzung nach vielen Jahren in der Website-Beratung:
Wer sich hinter der Kleinstunternehmer-Ausnahme versteckt, versteckt sich. Nicht vor dem Gesetz – das ist legitim. Sondern vor der eigentlichen Frage: Will ich, dass alle meine potenziellen Kunden meine Website nutzen können?
Ein Handwerker, dessen Kontaktformular nicht per Tastatur bedienbar ist, verliert Anfragen – von Menschen mit motorischen Einschränkungen, von jemandem mit leerer Maus-Batterie, von jemandem, der gerade nur eine Hand frei hat. Das ist kein hypothetisches Szenario.
Ich baue Websites, die für alle funktionieren. Nicht weil ich muss. Sondern weil ich niemanden ausschließen will.
👉 Warum Barrierefreiheit uns alle betrifft – nicht nur Menschen mit Behinderung: Barrierefreiheit im Web: Warum deine Website mehr Menschen ausschließt als du denkst
Was du jetzt tun kannst
Drei Schritte, je nach Situation:
Schritt 1 – Prüfen, ob du betroffen bist: Auf bfsg-gesetz.de gibt es einen interaktiven BFSG-Check. Fünf Minuten, klares Ergebnis.
Schritt 2 – Basis-Check deiner Website: WAVE-Tool aufrufen, deine URL eingeben, erste Fehler sehen. Kostenlos, sofort umsetzbar. Alt-Texte, Kontraste, Überschriftenstruktur – das sind die größten Hebel.
Schritt 3 – Wenn du einen Shop oder eine Buchungsfunktion hast: Lass das professionell prüfen. Die Anforderungen an interaktive Elemente sind höher als bei reinen Informationsseiten – und bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro.
Fazit: BFSG als Anlass, nicht als Ausrede
Das BFSG ist für viele kleine Unternehmen kein direktes rechtliches Problem. Aber es ist ein guter Anlass, die eigene Website einmal durch andere Augen zu sehen.
Barrierefreiheit ist kein Projekt, das man abschließt – es ist ein Prozess. Wer heute mit den Basics anfängt, ist morgen einen Schritt weiter. Und übermorgen hat er eine Website, die für alle funktioniert.
Das ist gut für deine Nutzer, gut für dein SEO – und gut für dein Gewissen.